Gendarmerie und Militär standen in
Österreich seit jeher in einer engen Wechselbeziehung.
Als mit dem "Gendarmerie-Sonderprogramm" 1951/52 die,
den Zeitumständen gemäß getarnte, Wiedererrichtung
militärischer Strukturen in Österreich begann, stellte
dies zumindest uniformkundlich keineswegs einen völligen
Neubeginn dar. Vielmehr war dieses
Gendarmerie-Sonderprogramm, das später die Bezeichnung
"B-Gendarmerie" erhalten sollte, zunächst bezüglich der
Uniformierung in den allgemeinen Werdegang der
österreichischen Bundesgendarmerie eingebunden und
entwickelte eher zögerlich am Bedarf orientierte
Besonderheiten. Die landläufige Meinung, das Ende des
Zweiten Weltkrieges hätte zur Begründung einer völlig
neuen Tradition geführt, entpuppt sich bei näherer
Betrachtung als nicht haltbar. Es sei daher vor der
eigentlichen Behandlung des Themas ein kurzer Rückblick
gestattet, um die in vielem durchaus erstaunliche
Kontinuität, selbst über die Tage des Zweiten
Weltkrieges hinweg, darzustellen.
Die
Vorgeschichte
Die Gendarmerie war in
Österreich als Landessicherheitswache 1849 nach dem Muster
des seit den Tagen Napoleons in der Lombardei und Venetien
bestandenen (seit 1816 österreichischen)
Gendarmerieregimentes aufgestellt worden. Bis zum Untergang
der Monarchie 1918 war sie stets Teil des k. k. Heeres bzw.
seit 1868 der k. k. Landwehr gewesen. Mit dem
Gendarmeriegesetz vom 27. November 1918 wurde die
Gendarmerie in der jungen Republik Deutsch - Österreich vom
Teil der Armee zum uniformierten, bewaffneten, "nach
militärischem Muster uniformierten" Zivilwachkörper
umgewandelt und dem Staatsamt für Inneres unterstellt. Seit
1920 wurde sie als "Bundesgendarmerie" bezeichnet. Ihre
Angehörigen waren damit keine Soldaten mehr, sondern sie
erhielten Beamtenstatus, was sich u. a. in den 1920 anstelle
der früheren Distinktionssterne normierten Sternrosetten der
Dienstgradabzeichen manifestierte. Erst 1933 wurden für die
Gendarmerieoffiziere wieder die altbekannten
Sterndistinktionen vorgeschrieben; für die eingeteilten und
dienstführenden Gendarmeriebeamten verblieben (bis heute)
die Sternrosetten1). Seit 1921 wird an der
linken Seite der Gendarmeriekappen, zeitweise auch der
Helme, das "Korpsabzeichen", die gelbmetallene flammende
Granate, getragen - von ähnlicher Form übrigens, wie die
1917 für die Feldgendarmerie des k. u. k. Heeres normierte.
1925 wurde die eisengraue Grundfarbe für die
Gendarmerieuniformen eingeführt , gleichzeitig mit der vorne
mittels 6 Knöpfen zu schließenden Rockbluse, die uns später
bei der B-Gendarmerie und den provisorischen
Grenzschutzabteilungen des Bundesheeres wieder begegnen
wird. Sie kann die ab 1917 in der k. u. k. Armee beliebte
"Karlsbluse" als ihr unmittelbares Vorbild nicht verleugnen.
Das Ende der Ersten Republik 1938 bedeutete freilich auch
das vorläufige Ende der österreichischen Bundesgendarmerie. |
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Eine Abordnung
der B-Gendarmerie. |
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